Bildung und Kultur · 2011-01-08
Vorläufige Maßnahmen zur Vergütung für das Abspielen von Tonaufnahmen durch Rundfunk- und Fernsehanstalten
广播电台电视台播放录音制品支付报酬暂行办法
Diese Verordnung regelt die Vergütung, die Rundfunk- und Fernsehanstalten an Urheber für das Abspielen veröffentlichter Tonaufnahmen zahlen müssen, wenn keine Lizenzvereinbarung besteht.
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