(1981年4月6日国务院发布)
(Veröffentlicht vom Staatsrat am 6. April 1981)
为了适当解决国家机关工作人员病假期间的生活困难问题,有利于病休人员早日恢复健康,根据按劳分配的原则,对国家机关工作人员病假期间生活待遇,作如下规定:
Um die Lebenshaltungsschwierigkeiten von Angestellten staatlicher Organe während des Krankheitsurlaubs angemessen zu lösen und die frühzeitige Genesung zu fördern, werden gemäß dem Prinzip der Verteilung nach Leistung folgende Bestimmungen über die Lebenshaltungskosten während des Krankheitsurlaubs für Angestellte staatlicher Organe erlassen:
一、工作人员病假在两个月以内的,发给原工资。
1. Bei einem Krankheitsurlaub von bis zu zwei Monaten wird das volle Gehalt gezahlt.
二、工作人员病假超过两个月的,从第三个月起按照下列标准发给病假期间工资:
2. Überschreitet der Krankheitsurlaub zwei Monate, wird ab dem dritten Monat das Gehalt während des Krankheitsurlaubs nach folgenden Standards gezahlt:
(一)工作年限不满十年的,发给本人工资的百分之九十;
(1) Bei einer Dienstzeit von weniger als zehn Jahren werden 90 Prozent des persönlichen Gehalts gezahlt;
(二)工作年限满十年的,工资照发。
(2) Bei einer Dienstzeit von zehn Jahren oder mehr wird das volle Gehalt gezahlt.
三、工作人员病假超过六个月的,从第七个月起按照下列标准发给病假期间工资:
3. Überschreitet der Krankheitsurlaub sechs Monate, wird ab dem siebten Monat das Gehalt während des Krankheitsurlaubs nach folgenden Standards gezahlt:
(一)工作年限不满十年的,发给本人工资的百分之七十;
(1) Bei einer Dienstzeit von weniger als zehn Jahren werden 70 Prozent des persönlichen Gehalts gezahlt;
(二)工作年限满十年和十年以上的,发给本人工资的百分之八十;
(2) Bei einer Dienstzeit von zehn Jahren oder mehr werden 80 Prozent des persönlichen Gehalts gezahlt;
(三)一九四五年九月二日以前参加革命工作的人员,发给本人工资的百分之九十。
(3) Für Personen, die vor dem 2. September 1945 revolutionär tätig waren, werden 90 Prozent des persönlichen Gehalts gezahlt.
上述(一)、(二)、(三)项工作人员中,获得省、市、自治区人民政府和国务院各部门授予的劳动英雄、劳动模范称号,仍然保持荣誉的,病假期间的工资,经过省、市、自治区人民政府和国务院各部门批准,可以适当提高。
Bei den oben genannten Personen unter (1), (2) und (3), die den Titel eines Arbeitshelden oder Arbeitsmodells erhalten haben, der von der Volksregierung der Provinz, der autonomen Region oder der regierungsunmittelbaren Stadt oder von den Abteilungen des Staatsrates verliehen wurde und diesen Titel weiterhin ehrenhaft führen, kann das Gehalt während des Krankheitsurlaubs nach Genehmigung durch die Volksregierung der Provinz, der autonomen Region oder der regierungsunmittelbaren Stadt oder durch die Abteilungen des Staatsrates angemessen erhöht werden.
四、一九四九年九月底以前参加革命工作的行政公署副专员及相当职务或行政十四级以上的干部,一九四五年九月二日以前参加革命工作的县人民政府正副县长及相当职务或行政十八级以上的干部,一九三七年七月六日以前参加革命工作的工作人员,在病假期间工资照发。
4. Für Kader, die vor Ende September 1949 revolutionär tätig waren und die Position eines stellvertretenden Kommissars der Verwaltungsbehörde oder eine entsprechende Position oder die Gehaltsstufe 14 oder höher innehatten, für Kader, die vor dem 2. September 1945 revolutionär tätig waren und die Position eines Kreishauptmanns oder einer entsprechenden Position oder die Gehaltsstufe 18 oder höher innehatten, sowie für Personen, die vor dem 6. Juli 1937 revolutionär tätig waren, wird das volle Gehalt während des Krankheitsurlaubs gezahlt.
五、病假期间工资低于三十元的按三十元发给,原工资低于三十元的发给原工资。
5. Liegt das Gehalt während des Krankheitsurlaubs unter 30 Yuan, werden 30 Yuan gezahlt; liegt das ursprüngliche Gehalt unter 30 Yuan, wird das ursprüngliche Gehalt gezahlt.
六、工作人员在病假期间,可以继续享受所在单位的生活福利待遇。
6. Während des Krankheitsurlaubs können die Angestellten weiterhin die Lebenshaltungs- und Sozialleistungen ihrer Einrichtung in Anspruch nehmen.
七、工作人员病假期间享受本规定的生活待遇,应有医疗机构证明,并经主管领导机关批准。
7. Für den Bezug der in dieser Verordnung vorgesehenen Lebenshaltungskosten während des Krankheitsurlaubs ist ein ärztliches Attest erforderlich, und die Genehmigung der zuständigen Führungsbehörde ist einzuholen.
八、工作人员工作年限的计算,按照国务院现行有关规定办理。
8. Die Berechnung der Dienstzeit der Angestellten erfolgt gemäß den derzeit geltenden einschlägigen Bestimmungen des Staatsrates.
九、国家机关所属事业单位可参照本规定执行。
9. Die dem Staat unterstellten öffentlichen Einrichtungen können diese Bestimmungen entsprechend anwenden.
十、本规定由国家人事局负责解释。
10. Diese Verordnung wird vom Staatlichen Personalamt ausgelegt.
十一、本规定从发布之日起施行。一九五五年十二月二十九日国务院发布的《国家机关工作人员病假期间生活待遇试行办法》同时废止。
11. Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die vom Staatsrat am 29. Dezember 1955 veröffentlichten „Vorläufigen Maßnahmen zur Lebenshaltung während des Krankheitsurlaubs für Angestellte staatlicher Organe“ werden gleichzeitig aufgehoben.