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Beschäftigung

Bestimmungen des Staatsrates über die Arbeitszeit der Arbeitnehmer

国务院关于职工工作时间的规定

Diese Verordnung legt die Standardarbeitszeit für Arbeitnehmer in China fest, einschließlich einer 40-Stunden-Woche und einer 8-Stunden-Arbeitszeit pro Tag, mit Regelungen für Ausnahmen und Überstunden.

Erlassende Behörde
Staatsrat der Volksrepublik China中华人民共和国国务院
Veröffentlicht
1995-03-25
In Kraft seit
1995-05-01
Status
In Kraft
Amtliche Quelle öffnen ↗Quelle geprüft: 2026-07-30Versionsverlauf: 1994-02-03 · 1995-03-25
Chinesisches OriginalÜbersetzung
Chinesisches Original

(1994年2月3日中华人民共和国国务院令第146号发布 根据1995年3月25日《国务院关于修改〈国务院关于职工工作时间的规定〉的决定》修订)

Übersetzung

(Veröffentlicht mit Dekret Nr. 146 des Staatsrates der Volksrepublik China am 3. Februar 1994, revidiert gemäß dem Beschluss des Staatsrates zur Änderung der Bestimmungen des Staatsrates über die Arbeitszeit der Arbeitnehmer vom 25. März 1995)

Chinesisches Original第一条

为了合理安排职工的工作和休息时间,维护职工的休息权利,调动职工的积极性,促进社会主义现代化建设事业的发展,根据宪法有关规定,制定本规定。

ÜbersetzungArtikel 1

Diese Bestimmungen werden gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Verfassung erlassen, um die Arbeits- und Ruhezeiten der Arbeitnehmer angemessen zu regeln, das Ruherecht der Arbeitnehmer zu schützen, die Initiative der Arbeitnehmer zu fördern und die Entwicklung der sozialistischen Modernisierung voranzutreiben.

Chinesisches Original第二条

本规定适用于在中华人民共和国境内的国家机关、社会团体、企业事业单位以及其他组织的职工。

ÜbersetzungArtikel 2

Diese Bestimmungen gelten für Arbeitnehmer in staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sowie anderen Organisationen innerhalb des Hoheitsgebiets der Volksrepublik China.

Chinesisches Original第三条

职工每日工作8小时,每周工作40小时。

ÜbersetzungArtikel 3

Die Arbeitnehmer arbeiten 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche.

Chinesisches Original第四条

在特殊条件下从事劳动和有特殊情况,需要适当缩短工作时间的,按照国家有关规定执行。

ÜbersetzungArtikel 4

Wenn unter besonderen Bedingungen gearbeitet wird oder besondere Umstände vorliegen, die eine angemessene Verkürzung der Arbeitszeit erfordern, wird dies gemäß den einschlägigen staatlichen Bestimmungen durchgeführt.

Chinesisches Original第五条

因工作性质或者生产特点的限制,不能实行每日工作8小时、每周工作40小时标准工时制度的,按照国家有关规定,可以实行其他工作和休息办法。

ÜbersetzungArtikel 5

Wenn aufgrund der Art der Arbeit oder der Produktionsmerkmale die Standardarbeitszeitregelung von 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche nicht umgesetzt werden kann, können gemäß den einschlägigen staatlichen Bestimmungen andere Arbeits- und Ruhemethoden angewendet werden.

Chinesisches Original第六条

任何单位和个人不得擅自延长职工工作时间。因特殊情况和紧急任务确需延长工作时间的,按照国家有关规定执行。

ÜbersetzungArtikel 6

Keine Einheit oder Einzelperson darf die Arbeitszeit der Arbeitnehmer ohne Genehmigung verlängern. Wenn aufgrund besonderer Umstände oder dringender Aufgaben eine Verlängerung der Arbeitszeit erforderlich ist, wird dies gemäß den einschlägigen staatlichen Bestimmungen durchgeführt.

Chinesisches Original第七条

国家机关、事业单位实行统一的工作时间,星期六和星期日为周休息日。

ÜbersetzungArtikel 7

Staatliche Organe und öffentliche Einrichtungen führen einheitliche Arbeitszeiten ein, wobei Samstag und Sonntag die wöchentlichen Ruhetage sind.

Chinesisches Original

企业和不能实行前款规定的统一工作时间的事业单位,可以根据实际情况灵活安排周休息日。

Übersetzung

Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die die einheitlichen Arbeitszeiten gemäß dem vorstehenden Absatz nicht umsetzen können, können die wöchentlichen Ruhetage flexibel nach den tatsächlichen Gegebenheiten festlegen.

Chinesisches Original第八条

本规定由劳动部、人事部负责解释;实施办法由劳动部、人事部制定。

ÜbersetzungArtikel 8

Diese Bestimmungen werden vom Ministerium für Arbeit und vom Ministerium für Personalangelegenheiten ausgelegt; die Durchführungsbestimmungen werden vom Ministerium für Arbeit und vom Ministerium für Personalangelegenheiten erlassen.

Chinesisches Original第九条

本规定自1995年5月1日起施行。1995年5月1日施行有困难的企业、事业单位,可以适当延期;但是,事业单位最迟应当自1996年1月1日起施行,企业最迟应当自1997年5月1日起施行。

ÜbersetzungArtikel 9

Diese Bestimmungen treten am 1. Mai 1995 in Kraft. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die Schwierigkeiten mit der Umsetzung zum 1. Mai 1995 haben, können einen angemessenen Aufschub gewähren; jedoch müssen öffentliche Einrichtungen die Bestimmungen spätestens ab dem 1. Januar 1996 umsetzen, und Unternehmen spätestens ab dem 1. Mai 1997.