(1994年1月31日中华人民共和国国务院令第144号发布 自发布之日起施行)
(Herausgegeben am 31. Januar 1994 durch die Verordnung Nr. 144 des Staatsrates der Volksrepublik China, in Kraft getreten am Tag der Herausgabe)
为了保障中华人民共和国境内外国人的宗教信仰自由,维护社会公共利益,根据宪法,制定本规定。
Zur Gewährleistung der Religionsfreiheit von Ausländern im Hoheitsgebiet der Volksrepublik China und zum Schutz der öffentlichen Interessen der Gesellschaft wird diese Verordnung gemäß der Verfassung erlassen.
中华人民共和国尊重在中国境内的外国人的宗教信仰自由,保护外国人在宗教方面同中国宗教界进行的友好往来和文化学术交流活动。
Die Volksrepublik China respektiert die Religionsfreiheit von Ausländern in ihrem Hoheitsgebiet und schützt freundschaftliche Austausche sowie kulturelle und akademische Aktivitäten zwischen Ausländern und chinesischen Religionskreisen.
外国人可以在中国境内的寺院、宫观、清真寺、教堂等宗教活动场所参加宗教活动。经省、自治区、直辖市以上宗教团体的邀请,外国人可以在中国宗教活动场所讲经、讲道。
Ausländer können an religiösen Aktivitäten in Tempeln, Klöstern, Moscheen, Kirchen und anderen religiösen Stätten in China teilnehmen. Auf Einladung von religiösen Gruppen auf Provinzebene oder höher können Ausländer in chinesischen religiösen Stätten predigen oder Vorträge halten.
外国人可以在县级以上人民政府宗教事务部门认可的场所举行外国人参加的宗教活动。
Ausländer können an von Ausländern durchgeführten religiösen Aktivitäten an Orten teilnehmen, die von der Religionsabteilung der Volksregierung auf Kreisebene oder höher anerkannt sind.
外国人在中国境内,可以邀请中国宗教教职人员为其举行洗礼、婚礼、葬礼和道场法会等宗教仪式。
Ausländer in China können chinesische Geistliche einladen, um für sie Taufen, Hochzeiten, Beerdigungen und daoistische oder buddhistische Zeremonien durchzuführen.
外国人进入中国国境,可以携带本人自用的宗教印刷品、宗教音像制品和其他宗教用品;携带超出本人自用的宗教印刷品、宗教音像制品和其他宗教用品入境,按照中国海关的有关规定办理。
Ausländer, die nach China einreisen, können religiöse Druckschriften, audiovisuelle religiöse Produkte und andere religiöse Gegenstände für den persönlichen Gebrauch mitführen. Die Einfuhr von religiösen Druckschriften, audiovisuellen Produkten und anderen religiösen Gegenständen, die den persönlichen Bedarf übersteigen, erfolgt gemäß den einschlägigen Zollbestimmungen Chinas.
禁止携带有危害中国社会公共利益内容的宗教印刷品和宗教音像制品入境。
Es ist verboten, religiöse Druckschriften und audiovisuelle Produkte mit Inhalten, die die öffentlichen Interessen der Gesellschaft Chinas gefährden, nach China einzuführen.
外国人在中国境内招收为培养宗教教职人员的留学人员或者到中国宗教院校留学和讲学,按照中国的有关规定办理。
Die Aufnahme von ausländischen Studierenden zur Ausbildung von Geistlichen oder das Studium und die Lehre an chinesischen religiösen Hochschulen durch Ausländer erfolgt gemäß den einschlägigen chinesischen Bestimmungen.
外国人在中国境内进行宗教活动,应当遵守中国的法律、法规,不得在中国境内成立宗教组织、设立宗教办事机构、设立宗教活动场所或者开办宗教院校,不得在中国公民中发展教徒、委任宗教教职人员和进行其他传教活动。
Ausländer, die in China religiöse Aktivitäten durchführen, müssen die chinesischen Gesetze und Vorschriften einhalten. Sie dürfen keine religiösen Organisationen gründen, keine religiösen Büros einrichten, keine religiösen Stätten errichten oder religiöse Hochschulen betreiben. Sie dürfen keine chinesischen Bürger bekehren, keine Geistlichen ernennen oder andere missionarische Aktivitäten durchführen.
外国人违反本规定进行宗教活动的,县级以上人民政府宗教事务部门和其他有关部门应当予以劝阻、制止;构成违反外国人入境出境管理行为或者治安管理行为的,由公安机关依法进行处罚;构成犯罪的,由司法机关依法追究刑事责任。
Wenn Ausländer gegen diese Verordnung verstoßen, werden die Religionsabteilung der Volksregierung auf Kreisebene oder höher und andere zuständige Behörden sie abmahnen und unterbinden. Bei Verstößen gegen die Ein- und Ausreisebestimmungen oder die öffentliche Ordnung werden die öffentlichen Sicherheitsbehörden gemäß dem Gesetz Sanktionen verhängen. Bei Straftaten werden die Justizbehörden die strafrechtliche Verantwortung gemäß dem Gesetz verfolgen.
外国组织在中华人民共和国境内的宗教活动适用本规定。
Diese Verordnung gilt für religiöse Aktivitäten ausländischer Organisationen im Hoheitsgebiet der Volksrepublik China.
侨居国外的中国公民在中国境内,台湾居民在大陆,香港、澳门居民在内地进行宗教活动,参照本规定执行。
Für chinesische Staatsbürger, die im Ausland leben, sowie für taiwanesische, Hongkonger und Macauer Bürger, die auf dem Festland religiöse Aktivitäten durchführen, gilt diese Verordnung entsprechend.
本规定由国务院宗教事务部门负责解释。
Die Auslegung dieser Verordnung obliegt der Religionsabteilung des Staatsrates.
本规定自发布之日起施行。
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.